Strengere Sicherheitsmaßnahmen für ganz Österreich
Aufgrund der aktuellen Situation stuft das Gesundheitsministerium ganz Österreich als Gebiet mit einem erhöhten Risiko ein. Damit gelten jetzt für Geflügelhalter:innen strengere Sicherheitsmaßnahmen:

  • Der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln muss bestmöglich durch Vorrichtungen (Netze und Dächer) verhindert werden.
  • Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur mehr im Stall oder in einem Unterstand erfolgen.
  • Es darf kein Wasser aus Sammelbecken verwendet werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Enten und Gänse müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
  • Alle Halter:innen von Geflügel werden zudem aufgefordert, besonders auf die Biosicherheit zu achten. Dazu zählen etwa eine eigene Stallkleidung, Händehygiene und Maßnahmen zur Bekämpfung von Nagetieren in den Haltungen.
  • Für tot aufgefundene Wasservögel wie Schwäne und Enten sowie Greifvögel besteht eine Meldepflicht. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Amtstierärzt:innen müssen informiert werden. Sie veranlassen dann die Bergung und Untersuchung der toten Tiere.
  • Passant:innen sollen die Tiere nicht berühren und am Fundort belassen.

Weitere Infos: https://www.sozialministerium.at/Services/Neuigkeiten-und-Termine/vogelgrippe.html

 

Information für Geflügelhalter:innen in Gebieten mit stark erhöhtem HPAI-Risiko

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.
Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Um den Geflügelbestand zu schützen, wurden in Österreich Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko und Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. In diesen Gebieten sind von den Geflügelhalterinnen und -haltern bestimmte Maßnahmen umzusetzen.

Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko:

  • Es gilt Stallhaltungspflicht: Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte „Wintergärten“ – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
  • Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:
  • Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein Kontakt nicht möglich ist und
  •  in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der
    zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
  • Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden.
  • Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.
  • Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
  • Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.